Neuerscheinungen

Weibliche Regentschaft und andere Stellvertreterfiguren

Die mittelalterliche Welt kennt eine bemerkenswerte Vielzahl von Rechtsfiguren, durch die Frauen standesunabhängig, formalisiert oder qua Gewohnheit, Ehemänner oder Söhne vertreten konnten. Regentschaft ist in dieser Vielfalt eine besonders wichtige Spielart stellvertretender Herrschaftsausübung, da sie den meist krisenanfälligen Herrschaftsübergang markiert. Es lohnt sich daher, im europäischen Vergleich und im historischen Wandel nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden in Theorie und Praxis zu suchen. Gefragt wird nach Handlungsspielräumen, nach Institutionen und nach Personen, die für eine solche Stellvertretung als geeignet erachtet wurden. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Grenzregionen an der Peripherie Europas mit ihren unterschiedlichen rechtlichen und sozialen Voraussetzungen. In diesem Sammelband werden daher neben Beispielen aus dem römisch-deutschen Reich weibliche Regentschaften in den Königreichen Sizilien, Aragón und Jerusalem sowie dem Herzogtum Schlesien und dem Großfürstentum Moskau in den Blick genommen.

Weibliche Regentschaft und andere Stellvertreterfiguren, hrsg. v. Gabriela Signori und Claudia Zey (Schriften des Historischen Kollegs 111), (DeGruyter: Berlin, München, Boston 2023).

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Erzählen vor Gericht: Die Basler Zeugenverhörprotokolle der Jahre 1475 bis 1480

Seit dem 13. Jahrhundert ist das Zeugenverhör fest in Theorie und Praxis der mittelalterlichen Rechtsfindung verankert. Theorie und Praxis stehen dabei in einem wechselseitigen Austauschverhältnis mit der Gesellschaft, die auf Zeugen rekurriert, um Recht zu finden. Das Reflexionsniveau der Rechtsbücher ist hoch. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Frage, wer vom Zeugenstand ausgeschlossen werden muss; die Frage, wer sich dafür eignet, ist hingegen von untergeordnetem Interesse. Zum anderen werden zeitspezifische Formen des gesellschaftlichen Mit- und Gegeneinanders diskutiert, aus denen Befangenheit resultiert. In der Rechtspraxis präsentiert sich der Bezug zwischen Recht und Gesellschaft als spannungsreich. Das Kräftemessen kann, durch das Verfahren begünstigt (Fragenkatalog), zugunsten der Gesellschaft ausfallen und gesellschaftliche Solidaritäten die Aussagen homogenisieren (wie in Marseille, 14. Jahrhundert), es kann dasselbe Verfahren aber auch die Zeugenaussage im Sinne des Beweisrechts individualisieren (wie in Aragon, 15. und 16. Jahrhundert). Auch in der spätmittelalterlichen Rheinmetropole Basel, die hier im Blickpunkt der Aufmerksamkeit steht, fällt das Kräftemessen zugunsten des Rechts aus; die Zeugenaussage folgt hier aber keinem Fragenkatalog.

Erzählen vor Gericht: Die Basler Zeugenverhörprotokolle der Jahre 1475 bis 1480, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte 140 (2023), 170‒207.

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