Fristen und Termine

Orientierungsprüfung:
Diese ist bis zum Beginn des 3. Fachsemesters im Rahmen der Studienberatung abzulegen. Als studienbegleitende Prüfung müssen Sie diese Nachweise vorlegen:

Gilt für die PO 2022:

- Alle erforderlichen Sprachkenntnisse
- Einführungsvorlesungen "Alte Geschichte und Mittelalter" und "Neuzeit"
- Kurs "Geschichte als Wissenschaft"
- Quellenübung

Gilt für die PO 2015:

- Alle erforderlichen Sprachkenntnisse
- Einführungsvorlesung
- Ein Proseminar

Wenn Sie die erforderlichen Sprachkenntnisse nachholen müssen, müssen Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters eine Fristverlängerung beantragen. Das erfolgt durch die Vorlage Ihres Abiturzeugnisses bei der Studienberatung. Je fehlender Sprachkenntnis können zwei Semester auf die Regelstudienzeit gerechnet werden und die Frist für die Orientierungsprüfung verlängert sich entsprechend.


Anmeldung BA Prüfung (beim zentralen Prüfungsamt):

Wintersemester: 15. – 30. Oktober
Sommersemester: 02. – 15. Mai